Akte 
Sitzung 29. September 1965
Entstehung
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Zu Punkt 1

Bebauungsplan "Himmelfeld" (Erläuterungen durch den Planer)

Vor dem Stadtrat und dem Bauausschuß erläutert Baurat Steinebach, der in Siegen ein Architektur- und Städtebaubüro unterhält, die von ihm entworfenen Planungsvorschläge Nr. 1 und 2 für das Bebauungsgebiet "Im Himmelfeld".

Beide Vorsc-hläge geben in der Planung anschaulich wieder, wie die Bebauung des Geländes in offener Bauweise - zum größten Teil mit Einzelwohnungen - vorgesehen ist. Ein Teil des Bebauungsgebietes dient jedoch auch der Ansiedlung von Kleinindustrie.

Während der Vorschlag Nr. 1 mehr auf Einzelwohnungen abgestellt ist, sieht der 2. Vorschlag in größerer Zahl Mehrfamilienhäuser vor.

Vor allem ist dabei hervorzuheben, daß gerade das Bebauungsgebiet "Im Himmelfeld" jedem Planer ideale Möglichkeiten gibt, umgrünte Wohnviertel zu erstellen, die durch eine großzügige Straßenführung von allen Seiten gut erreichbar sind. Das ganze Gebiet wird aufge­lockert durch Pflanzgruppen, die sich harmonisch in das Landschafts­bild einfügen.

Das Bebauüngsgebiet liegt östlich der B 255 und verläuft weiter über die später zu bauende Umgehungsstraße bis zum angrenzenden Himmelfeld. In diesem Gebiet werden nur Wohnsiedlungen errichtet. Zentraler Punkt dieser Siedlungen ist ein Hochhaus, das in 8 - lOgeschossiger Bauweise errichtet werden soll. Westlich der B 255 sieht der Bebauungsplan Möglichkeiten für die Ansiedlung von Kleinindustriebetrieben vor.

Die Ausführungen von Herrn Steinebach können nur den Kern der Sache betreffend wiedergegeben werden.

Zu dem Bebauungsplan selbst werden von einigen Herren des Stadt­rates Fragen an den Planer gerichtet. Stadtrat Decker fragt an, wie in dem neu zu erschließenden Bebauungsgebiet die Regelung der Straßenschnitte vorgesehen ist. Bdr Planer vertritt die Ansicht, daß es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Kanalisation, Be- und Ent­wässerung und auch die Straßenführungen als Ganzes angesehen w e rd e- n würden, die Verwirklichung dieser Aufgaben deshalb in einer Hand ver bleiben müsse.

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