An die
Mitglieder des Stadtrates und der Baukommission der
543 Montabaur
^Jjj^^ntabaur, den 4 . 9.1965 adt T,
Betr.: Straßenführung der Wiedstraße
Wiedstraße.
Sehr geehrte HerrenI _
Zur Zelt erstellt das Katasteramt für die Stadt Montabaur den Umlegungsplan "Alberthöhe". Die Aussprache mit den Beamten des uAe- gungsausschuases hat ergeben, daß sich die.Stadtverwaltung nach wie vor mit dem Gedanken trägt, allen Hausbesitzern der Wiedstraße, die vor der Erstellung des Mülhopt'sehen Bebauungsplanes dort ein Eigenheim errichtet haben, die Vorgärten an der gesamten Straßenfront entlang um 1,50 m zu schmälern. Das würde bedeuten, daß zwischen den Wohngebäuden und der Straßenfront nur noch ein Vorgarten mit einer Tiefe von 3 m verbliebe.
Wir richten noch einmal an alle Damen und Herren des Stadtrates und des Bauausschusses die dringende Bitte, von dieser Regelung Abstand zu nehmen, zumal unter Ziff. V des Erläuterungsberichtes zum genehmigten Bebauungsplan vom 26.2.1960 ausdrücklich zwischen den Wohngebäuden und der Straßenfront ein Vorgarten bzw. Vorplatz von durchschnittlich 5 m Breite vorgesehen bzw. vorgeschrieben ist. Unsere bestehenden Vorgärten haben eine Breite von 4,50 m und entsprechen daher zur Zeit gerade noch den Bestimmungen des Erläuterungsberichtes, Ziff. V. Wir können uns nicht denken, daß diese dort unter Ziff. V niedergelegten Erläuterungen über Bauparzellen für uns heute nicht mehr gelten sollen. Da unsere Häuser nicht zu verschieben sind, der Stadtrat aber auch zu einer Lösung in dieser Angelegenheit kommen muß, unterbreiten wir nachstehenden Voschlag:
Wir bitten, die beiden Bürgersteige der Wiedstraße von 3 m auf 2 m zu schmälern, weil wir die Breite von je 1 m für unsere Wohnstraße mit niedriger Begehungsfrequenz für ausreichend ansehen. Den durch diese Abänderung eingesparten Meter bitten wir bei unseren Vorgärten zu belassen, so daß von diesen nur 0,50 m abzutrennen wäre. Dadurch würde allen Häusern ein Vorgarten von 4 m verbleiben und damit auch die vorgeschriebene Vagartenbreite 1t. Ihrem Erläuterungsbericht vom 26.2.1960 im wesentlichen beibehalten. Fahrbahn und Parkstreifen könnten dann in den von Ihnen geplanten Dimensionen bestehen bleiben. Wir halten auch aus rechtlichen Gründen eine Änderung der Straßenbreite im vorgeschlagenen Sinne gerade für die Wiedstraße für vertretbar, weil nur hier die 5m-Grenze bei den Wohnbauten weit unterschritten werden soll.
Wir hoffen zuversichtlich, daß unser Kompromißvorschlag Ihre geschätzte Zustimmung finden wird und glauben, daß er für beide Parteien annehmbar ist.
Mit der Bitte um wohlwollende Prüfung unseres Antrages erwarten wir gerne Ihren weiteren Bescheid.

