Der Antrag wird vom Stadtrat mit einer Stimmenthaltung abgelehnt mit der Begründung, daß es wegen der dort vorliegenden Verhältnisse keine andere Möglichkeit gibt, als die Vorgärten an der gesamten Straßenfront um l,5o m-.zu schmälern, da nur so ausreichender Raum für die Bürgersteige zu gewinnen ist.
Beschluß zu Punkt 3
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Auf dem Kalk II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Auf dem Kalk II" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das städt. Bauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 4, Flurstücke 1622 und 1623.
Eigentümerin und Bauherrin ist die Kath. Kirchengemeinde Montabaur.
Zu ^unkt 4
Vergabe von Arbeiten
Für die Verlegung des Fußbodens auf dem Speicher des Rathauses haben die Firmen Wahl und Bahl aus Montabaur Angebote abgegeben.
Das Angeb-ot der Firma Bahl beträgt 2.986,-- DM, das,Angebot der Firma Wahl 2.905,— DM. Die Firma Wahl gibt außerdem auf ihren Angebotspreis bei Ausführung der Gesaihtarbeiten einen Rabatt von 5%.
Die Firma Bahl gewährt diesen Rabatt nicht. Werden jedoch nur Arbeiten für den I. Bauabschnitt vergeben, ist die Firma Bahl in den Angebotspreisen um 100,— DM billiger.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß der Gesamtauftrag für die Verlegung des Fußbodens auf dem Speicher des Rathauses an die Firma Wahl
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