Akte 
Sitzung 24. April 1969
Entstehung
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Blatt 10

1. zur Finanzierung der in der Haushaltssatzung 1969 eingestellten außerordentlichen Maßnahmen (Darlehensbedarf) in Höhe von DM 267.OOO,-- (Straßenbau = 135*000,-- DM; Bachverrohrung = 110.000,-- DM; Kanalisationsbau = 22.000,-- DM),

2. zur Finanzierung der Geldbeschaffungskosten (Disagio) in Höhe von 10.000,-- DM,

ß. zur Restfinanzierung der Leichenhallenbaumaßnahme in Höhe von DM 20.000, DM

zu verwenden.

Das genehmigte Darlehen der Nass. Sparkasse in Höhe von DM 320.000,--

ist um 23.000,-- DM zu kürzen.

Beschluß zu Punkt 6,

Vorlage Nr. 573

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Wassergraben V" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. i960 als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig werden die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes "Wassergraben V" vom 9. 10. 1964 außer Kraft gesetzt.

Gemäß § 37 (3) GO enthält sich der Vorsitzende der Stimme bei der Be­schlußfassung dieses Punktes.

Gemäß § 40 (l) GO enthält sich Ratsmitglied Meuer wegen Sonderinteresse der Stimme.

Beschluß zu Punkt I/6a,

Rechtsverordnung "Wassergraben"

Der Stadtrat gibt zu der vorgelegten Rechtsverordnung seine Zustimmung.

Gemäß § 37 (3) GO enthält sich der Vorsitzende der Stimme bei der Be­schlußfassung dieses Punktes.

Gemäß § 40 (l) GO enthält sich Ratsmitglied Meuer wegen Sonderinteresse der Stimme.

Beschluß zu Punkt 1/7, *

Vorlage Nr. 574

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Blatt 11