Akte 
Sitzung 24. April 1969
Entstehung
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Blatt 1 1

Der Steinweg mit seinen Nebenstraßen entsprechen in Ausbauzustand so­wie Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen. Unter Zu­grundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der nachstehend aufgeführten Verkehrs­erschließungsmaßnahmen beschlossen.

Es handelt sich im einzelnen um:

1. Steinweg (von der Bahnhofstraße bis zum Hause Josef Marx),

2. Nebenstraße (vom Steinweg bis zum Konrad-Adenauer-Platz),

ß. Nebenstraße (vom Steinweg bis zur Metzgerei Hans Zühlke),

4. Nebenstraße (vom Hause Heinrich Kespe bis zum Haus Keiner).

Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er­schließungsanlagen vom ßO. 11. 1961 und der Satzung vom 26. ß. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlies­sungsanlagen vom ßO. 11. 1961 (1. Änderung) erhoben.

Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird

a) für die Straßenteile 1 und 2 auf 40 v. H.,

b) für die Straßenteile ß und 4 auf 10 v. H.

festgesetzt.

Gemäß § 40 (1) GO enthalten sich die Ratsmitglieder Rätz, Windeck und Kunkler der Stimme wegen Sonderinteresse.

Beschluß zu Punkt 1/8,

Vorlage Nr. 575

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Hohe Straße entspricht in dem Teilstück von der Bahnhofstraße bis zu dem bereits fertiggestellten Teil der Hohe Straße in Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen. Unter Zu­grundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der vorgenannten Verkebrserschließungs- maßnahme beschlossen.

Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlies­sungsanlagen vom ßO. 11. 1961 und der Satzung vom 26. ß. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom ßO. 11. 1961 (1. Änderung) erhoben.

Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird wie folgt festgesetzt:

Sitzung v.

Sitzung v.

5. 5. 1969

V. Leg.-P.

Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.

Blatt 12