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Der Steinweg mit seinen Nebenstraßen entsprechen in Ausbauzustand sowie Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen. Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der nachstehend aufgeführten Verkehrserschließungsmaßnahmen beschlossen.
Es handelt sich im einzelnen um:
1. Steinweg (von der Bahnhofstraße bis zum Hause Josef Marx),
2. Nebenstraße (vom Steinweg bis zum Konrad-Adenauer-Platz),
ß. Nebenstraße (vom Steinweg bis zur Metzgerei Hans Zühlke),
4. Nebenstraße (vom Hause Heinrich Kespe bis zum Haus Keiner).
Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom ßO. 11. 1961 und der Satzung vom 26. ß. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschliessungsanlagen vom ßO. 11. 1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird
a) für die Straßenteile 1 und 2 auf 40 v. H.,
b) für die Straßenteile ß und 4 auf 10 v. H.
festgesetzt.
Gemäß § 40 (1) GO enthalten sich die Ratsmitglieder Rätz, Windeck und Kunkler der Stimme wegen Sonderinteresse.
Beschluß zu Punkt 1/8,
Vorlage Nr. 575
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Hohe Straße entspricht in dem Teilstück von der Bahnhofstraße bis zu dem bereits fertiggestellten Teil der Hohe Straße in Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen. Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der vorgenannten Verkebrserschließungs- maßnahme beschlossen.
Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschliessungsanlagen vom ßO. 11. 1961 und der Satzung vom 26. ß. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom ßO. 11. 1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird wie folgt festgesetzt:
Sitzung v.
Sitzung v.
5. 5. 1969
V. Leg.-P.
Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
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