Akte 
Sitzung 24. April 1969
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/4,

Vorlage Nr. 585

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß

- Blatt 9 -

Die §§ 8 und 9 der zwischen der Gemeinde Horressen und der Stadt Montabaur abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 13. 12. 1963/12. 3. 1964 werden gestrichen und durch folgenden Wort­laut ersetzt:

§ 8

1. Die Gemeinde Horressen beteiligt sich an den laufenden Betriebs­kosten des mitbenutzten Hauptsammlers und der Kläranlage ent­sprechend ihrer Einwohnergleichwerte wie sie in § 6 festgesetzt sind.

2. Auf die laufenden Betriebskosten ist bis zum 15 . j. M. eine Ab­schlagszahlung von 1/12 des Vorjahresbetrages zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Anschluß der Kanalisation der Gemeinde Horres­sen an die Kanalisation der Stadt Montabaur betriebsfertig herge­stellt ist.

§ 9

Die Gemeinde Horressen leistet auf die Kostenbeiträge zum Hauptsamm­ler und der Kläranlage gern. §§ 5 und 6 dieser Vereinbarung Abschlags­zahlungen. Die gern. §§ 5 und 6 errechneten Kostenbeiträge werden pro­zentual um die Landesbeihilfen gekürzt, wie sie die Stadt Montabaur während der Bauzeit erhalten hat.

Sitzung v.

Sitzung v. 5. 5. 1969 V. Leg.-P.

Sitzung v.

22. 5. 69 j

V. Leg.-P.

Die Restzahlung hat 4 Wochen nach Vorlage einer vom Wasserwirtschafts­amt anerkannten Schlußrechnung zu erfolgen.

Beschluß zu Punkt 1/5.

Vorlage Nr. 572

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 300.000, DM für den Bau einer Leichenhalle bei der Zusatz­versorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden zu folgenden Bedingungen:

Auszahlung 98 v. H.

Zinsen 6 v. H. p. a.

Tilgung 4 v. H. p. a. zuzüglich ersparter Zhsen.

Gleichzeitig wird der Verwendungszweck für das mit Stadtratsbeschluß vom 6 . 12. 1968 genehmigte langfristige Kommunaldarlehen der Nass. Sparkasse Montabaur in Höhe von 320.000, DM geändert. Das Darlehen, welches zunächst als Finanzierungsmittel für den Bau der Leichenhalle vorgesehen war, ist nunmehr

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Blatt 10