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Öffentliche Sitzung:
Beschluß zu Punkt 1/1,
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Vorlage Nr .569
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erklärt sich mit dem Inhalt des Kreisausschußbeschlusses vom ß. 4. 1969* betreffend den Realschulneubau in Montabaur, einverstanden.
Uber die im Internat vorhandenen Räumlichkeiten hinaus können weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Klassen der Realschule durch die Stadt nicht bereitgestellt werden.
Beschluß zu Punkt 1/2,
Sitzung v.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. ; 22. 5. 69 V. Leg.-P. ^
-J'
Vorlage Nr. 570
Der Stadtrat faßt bei 2 Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtratsbeschluß vom 11. 12. 1968 , Vorlage 54l, der die Betriebssatzung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur zum Inhalt hatte, wird aufgehoben und folgender neuer Beschluß gefaßt:
Aufgrund der §§ 24 und 87 Abs. 6 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbst Verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung vom 25 . Sept. 1964 (GVB 1 . Rheinland-Pfalz S. 145) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 2ß. 4. 1965 (GVB1. Rheinland-Pfalz S. 8l) in der Fassung vom 14. Dez. 1967 (GVB1. Rheinland-Pfalz S. 338 ) wird folgende in der Anlage beigefügte Betriebssatzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/3*
Vorlage Nr. 571
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtratsbeschluß vom 12. 12. 1967 , Vorlage 423, der den Abschluß eines Sonderabnehmervertrages über die Wasserlieferung für die Westerwald-Kaserne in Montabaur zum Inhalt hat, wird aufgehoben.
An seine Stelle tritt der zwischen dem Wasserwerk der Stadt Montabaur und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten^durch den Bundesminister der Verteidigung, dieser vertreten durch den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung IV, Wiesbaden, dieser vertreten durch die Standortverwaltung Westerburg, abzuschließende Sonderabnehmervertrag in der jetzt vorgelegten Form.
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