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nungsprüfungsausschusses Kenntnis genommen worden ist, wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung 1967 der Stadt und des Hospitalfonds erteilt/
Die in der Jahresrechnung im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine besondere Genehmigung während des Rechnungsjahres nicht erteilt worden ist, werden hiermit nachträglich gebilligt.
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 540
Ergebnis der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur und Entlastung für das Geschäftsjahr 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß/
Sitzung v.
20 . 2 . 69
V. Leg.-P*
Sitzung v. 11 . 3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, haben sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, so daß der Jahresabschluß per 31. 12. 1967 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt wird.
Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 20.951.94 DM wird zur Stärkung der Finanzkaft des Werkes der offenen Rücklage zugeführt.
Der Bürgermeister nimmt an depAbstimmung nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 543
Beratung und Beschlußfassung über die Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
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Sitzung ' 18 . 12 . 1968 ' V. Leg.-P.
Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-P.

