Sitzung v
20 . 2 . 69
V. Leg.-P
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Beschluß zu Punkt 1/3, Vorlage Nr. 538b
Beschluß über die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1968
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1968
Sitzung 11 . 3.1969
Sitzung v
2^.1969
V. Leg.-P
Sitzung
5 . 5 . 1
V. Leg.
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbe
trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht vermindert
gegenüber
auf nunmehr
um
um
bisher
festgesetzt
DM
DM
DM
DM
a)
im ordentl. Haushalt
- 2.000,--
—
224.610,--
226.610,--
die Einnahmen-^ die Ausgaben
2.000,—
—
224.610,--
226,610,--
b)
im a.o. Haushalt die Einnahmen
10.070,--
154.168,--
164.238,--
die Ausgaben
10.070,--
—
154.168,--
164.238,--
2 entfällt.
§ 3 entfällt.
Der Bürgermeister stimmt bei der Abstimmung über diesen Beschluß nicht mit.
Beschluß zu Punkt 1/4, Vorlage Nr. 539
Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 1967 der Stadt und des Hospitalfonds; Entlastung des Bürgermeisters
Sitzung v
22. 5. 69
V. Leg.-P
Sitzung v 18 . 12.1968 V. Leg.-P.
Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-P.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachdem von den Berichten der Stadtverwaltung und des Rech-

