Akte 
Sitzung 11. Dezember 1968
Entstehung
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Sitzung v

20 . 2 . 69

V. Leg.-P

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Beschluß zu Punkt 1/3, Vorlage Nr. 538b

Beschluß über die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1968

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1968

Sitzung 11 . 3.1969

Sitzung v

2^.1969

V. Leg.-P

Sitzung

5 . 5 . 1

V. Leg.

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbe­

trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht vermindert

gegenüber

auf nunmehr

um

um

bisher

festgesetzt

DM

DM

DM

DM

a)

im ordentl. Haus­halt

- 2.000,--

224.610,--

226.610,--

die Einnahmen-^ die Ausgaben

2.000,

224.610,--

226,610,--

b)

im a.o. Haushalt die Einnahmen

10.070,--

154.168,--

164.238,--

die Ausgaben

10.070,--

154.168,--

164.238,--

2 entfällt.

§ 3 entfällt.

Der Bürgermeister stimmt bei der Abstimmung über diesen Beschluß nicht mit.

Beschluß zu Punkt 1/4, Vorlage Nr. 539

Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 1967 der Stadt und des Hospitalfonds; Entlastung des Bürgermeisters

Sitzung v

22. 5. 69

V. Leg.-P

Sitzung v 18 . 12.1968 V. Leg.-P.

Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-P.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Nachdem von den Berichten der Stadtverwaltung und des Rech-