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Eckpunkt dieses Grundstückes. Von dort durch eine Verbindungslinie die städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück 5947 schneidend bis zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31; Flurstück 5003* Von dort entlang der südwestlichen Begrenzung der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 5003, 5004,
5005, 5006, 5007, 5008, 5009, 5010, 5011, 5012, 5013, 50i4, 52/5015, 53/5015, 5016, 5017, 10/5018, 11/5018 und 5019 bis
zu dem südlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes. Von dort durch eine Verbindungslinie schneidend die städt. Wegeparzelle Flur 31, Flurstück 5945, das Grundstück Flur 31, Flurstück 4232 und die städt. Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5955 bis zu dem westlichsten Eckpunkt des Grundstücks Flur 31, Flurstück 4223 weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung dieses Grundstückes bis zu dem südlichsten Eckpunkt desselben Grundstückes (Flur 31, Flurstück 4223);
im Südosten von dem vorstehend zuletzt erwähnten Eckpunkt aus entlang den südöstlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 4223 und 4222 bis zu dem östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4222. Von dort aus verläuft die Umgrenzung des Baugebietes weiter entlang der Humboldtstraße bis zur Mons- Tabor-Straße, von derselben überspringend auf die andere Seite der Humboldtstraße, weiterverlaufend in Richtung Humbachstraße, die Humbachstraße in ca. 20 m vor der Einmündung derselben in die Humboldtstraße überquerend und in einem Bogen wieder zurück zur Humboldtstraße führend bis zum Schnittpunkt derselben mit der Grabenparzelle Flur 31, Flurstück 5964, an der südöstlichen Begrenzung dieses Flurstückes weiterverläufend bis zu dem Schnittpunkt derselben mit der Eschelbacher Straße.
Der restliche Verlauf der Umgrenzung führt von diesem Punkt an der südwestlichen Begrenzung der Eschelbacher Straße (Flur 22, Flurstück 5108/5) entlang in einer Länge von ca. 50 m in nördlicher Richtung bis sich an der Gemarkungsgrenze der Ring der Baugebietsumgrenzung schließt;
soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen werden.
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