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Nachtrag: In dem Bereich zwischen den Flurstücken Flur ßl, Flur
stücke 4222 und Flur ßl, Flurstück 5964 ist eine geometrisch eindeutige Beschreibung der Umgrenzung nicht möglich. Es handelt sich hier um den Bereich der Humboldtstraße (die auf jeder Seite ca. 2,00 m verbreitert werden soll) mit den Einmündungen in die Humbach- und die Mons- Tabor-Straße. Die betroffenen Grundstücke werden deshalb nachstehend aufgeführt: Flur 48, Flurstücke 20,21/1;
Flur 47, Flurstücke ß6,ßß,ß4,ßß.
Zu Punkt 1/5 Verschiedenes
1. Straßenbeleuchtung Hospitalstraße
Ratsmitglied Schneider gibt davon Kenntnis, daß die Lampe am alten Amtsgericht nicht brennt. Es wird vom Vorsitzenden zugesagt, daß Elektromeister Henritzi den Mangel beseitigt.
2. Beschwerde über die Müllabfuhr im Stadtgebiet
Ferner teilt Frau Schneider mit, daß verschiedentlich die Mülleimer ohne Grund nicht entleert wurden.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß dies schon mal vorkomme könne, daß es aber bis jetzt keine große Schwierigkeiten mit dem Müllabfuhrbetrieb gegeben habe und die Firma mit einem entsprechenden Hinweis versehen würde.
ß. Schloßbeleuchtung
Ratsmitglied Windeck fragt an, ob man die Beleuchtungszeiten des Schlosses im Winter nicht vorverlegen kann. Der Vorsitzende teilt mit, daß mit der KEVAG ein Vertrag besteht, der die günstigenBedingungen hinsichtlich der Straßenbeleuchtung einräumt, wonach die Schloßbeleuchtung ^icht vor 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden darf. Inzwischen sei jedoch der Antrag gestellt worden, daß an Samstagen und Sonntagen die Beleuchtungszeit vorverlegt wird.
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