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außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 297*068,-- DM ii in den Ausgaben auf 297.068,-- DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes sind nicht erforderlich.
Beschluß zu Punkt 1/3* Vorlage Nr. 337
Ortspolizeiverordnung über die Sperrung eines Teiles der Sauertalstraße in Montabaur für den Fußgängerverkehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und in Abwendung einer akuten Gefahr wurde ein Teil der Sauertalstraße für den Fußgängerverkehr gesperrt. Die Sperrung wurde durch eine Polizeiverordnung wirksam.
Gemäß § 33 Abs. 1 des Polizeiverwaltungsgesetzes erteilt der Stadt rat zu dieser Ortspolizeiverordnung seine Zustimmung.
Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 338
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "In und auf der
Bächel I"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für das Gebiet, welches umgrenzt wird:
im Norden von der Eschelbacher Straße bis zu dem östlichsten Eckpunkt der städt. Parzelle Flur 31, Flurstück 5948 durch die nördliche Begrenzungslinie der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 95/42ß5, 42ß9, 4253, 4254, 4251,
4252 , 4255, 4256 , 5949 , 4257, 4258 (Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Eschelbach);
im Südwesten von dem vorstehend erwähnten Eckpunkt aus entlang
der südwestlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 31, Flurstück 4258 bis zu dem südlichsten
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