Akte 
Sitzung 19. Januar 1967
Entstehung
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-In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite ent­

halten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 222.000,-- DM fesgesetzt. Er soll nach dem Haus­haltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Grundstücksankäufe 222.000,-- DM.

Beschlüsse zu Punkt 1/2

Vorlage Nr. 335

Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967; der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 85 .O 5 O,-- DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 297.068,-- DM

abschließt.

Vorlage Nr. ßß 6

Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J.I 967 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964'(GVB1. S. l4ß) folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 85 . 050 ,-- DM in den Ausgaben auf 85.050 0M

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