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-In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite ent
halten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 222.000,-- DM fesgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
Grundstücksankäufe 222.000,-- DM.
Beschlüsse zu Punkt 1/2
Vorlage Nr. 335
Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967; der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 85 .O 5 O,-- DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 297.068,-- DM
abschließt.
Vorlage Nr. ßß 6
Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das R.J.I 967 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9. 1964'(GVB1. S. l4ß) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 wird im ordentlichen Haushaltsplan in den Einnahmen auf 85 . 050 ,-- DM in den Ausgaben auf 85.050 0M
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