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Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 334
Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 2ß. Sept. 1964 (GVB 1 . S. l4ß) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2. 978.234,-- DM in der Ausgabe auf 2.978. 234,-- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 247.000,— DM in der Ausgabe auf 247.000,-- DM festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1 . Grundsteuer:
a)
für land- und forstwirtschaftl. Betriebe, Grundsteuer A
Hebesatz
200
v.H
b)
für Grundstücke,
Grundsteuer B
Hebesatz
220
v.H
Gewerbesteuer:
a)
nach Gewerbeertrag und -kapital
Hebesatz
270
v.H
b)
Lohnsummensteuer
Hebesatz
500
v.H
c )
Gewerbemindeststeuer jährlich
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3. Hundesteuer jährlich:
1'. Hund 60,— DM 2. Hund 90,— DM jeder weitere Hund 120,- DM
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000, DM festgesetzt.
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