Der Stadtrat gibt zu dem geplanten Bauvorhaben seine Zustimmung,
wenn die im Bebauungsplan ausgesprochenen Auflagen beachtet
werden. Dazu gehört besonders die festgelegte Dachneigung von max. 30°.
Bauherrin ist Frau Maria Jaritz, Bad Hersfeld. Das Wohnhaus wird auf den Grundstücken Flur 38 , Flurstücke 4481, 4482/2 und 4483/2 errichtet.
Beschluß zu Punkt II/l4. Vorlage Nr. 330 Bauvoranfrage: "Vorhaben Steinebach, Fürstenweg"
Der Stadtrat faßt bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß:
Unabhängig von dem förmlichen Baugenehmigungsverfahren gibt der Stadtrat zu dem geplanten Bauvorhaben des Herrn Hermann Steinebach auf Errichtung eines 6-Familien-Wohnhauses in Montabaur, Fürstenweg, Flur 32, Flurstück 5069/6 seine grundsätzliche Zustimmung. Die Höhe des Baukörpers darf sich nicht von der Höhe der Nachbargebäude an derselben Straßenseite unterscheiden.
Beschluß zu Punkt 11/15. Vorlage Nr. 331
Beschlußfassung über den Bau einer Erdgas-Hauptleitung und einer Aethylen-Gasleitung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Gegen den geplanten Bau einer Erdgas-Hauptleitung von Bergisch- Gladbach nach Rüsselsheim durch die Ruhrgas-AG in Essen und die Erdgas-Transport GmbH in Frankfurt/Main und der parallel dazu geplanten Aethylen-Gasleitung zwischen Köln und Frankfurt werden seitens des Stadtrates keine Einwendungen erhoben.
Zu Punkt 11/16
Beitritt zum Verkehrsverein Unterwesterwald e.V.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergab die Diskussion eine wohlwollende Meinung des Stadtrates zu der Gründung eines Verkehrsvereins Unterwesterwald, jedoph soll erst eine Ent-
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