Akte 
Sitzung 19. Dezember 1966
Entstehung
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Scheidung getroffen werden, wenn entsprechendes Zahlen­material vorliegt, woraus zu ersehen ist, welche finan­zielle Auswirkung ein Beitritt für die Stadt Montabaur hat.

Beschluß zu Punkt 16 a. Vorlage Nr. 3ß2 Beschlußfassung über einen Antrag auf Rangrücktritt

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Rangrücktritt des für die Stadtge­meinde Montabaur auf dem Grundstück des Herrn Willi Stendebach, Kaufmann in Montabaur, Band 14, Blatt Nr. 656 C in der Abteilung II lfd. Nr. 1 eingetragenen Vorkaufsrechts zugunsten einer noch ein­zutragenden Briefgrundschuld der Bausparkasse Wüstenrot in Höhe von 7*100,-- DM. Es handelt sich um das Grundstück, Flur 47 Parz. Nr..

Zu Punkt 11/17 Verschiedenes

1. Baumaßnahme Klärwerk

In der Angelegenheit "Baumaßnahme Klärwerk" wurde von einem Sachverständigen festgestellt, daß die Kosten der Wasserhaltung im Winter lt. Vertrag von der Firma Genevriere, Koblenz zu tragen sind und für die Stadt keine Zahlungsverpflichtung besteht. Dieser Sachverhalt wird von Herrn Stadtamtsrat Gilles den Ratsmitgliedern vorgetragen.

Die Ratsmitglieder sind nach längerer Diskussion einhellig der Auffassung, daß die Verwaltung an dem Standpunkt fest- halten soll und sofern die Firma von der Stadt was fordere, soll sie ihren Anspruch geltend machen.

2. Reinig ung u nd Instandsetzungen der Feldwege und Gräben in der

Gemarkung

Ratsmitglied Windeck fragt an, was die Stadt hinsichtlich der Sauberhaltung der Gräben und Instandsetzung der Feldwege tun

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