Akte 
Sitzung 19. Dezember 1966
Entstehung
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Di^sy^a^ir^en werden der Stadt Montaba^^^^^rc^F^g^^^3S^AMebenunter- a&&MRdaBmasM&SH^K&^^KgK%Mxxxxkxx^xx&aK&&am±and&HBmB^direk^ nehmer

erteilt.

§ 11

Die Firma IBACO leistet für die Dauer eines Jahres nach Abnahme der Gebäude durch die Stadt Montabaur eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft oder selbstschuldnerischen Bürgschaft über 5 % der Auftragssumme gleich DM 111.750,-- in Worten: "Einhundertelftausendsiebenhundertfünfzig Deutsche Mark'!

§ 12

Für alle am Bau beteiligten Firmen wurde unter Federführung der Firma IBACO eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Kosten entstehen der Stadt Montabaur dadurch nicht.

§ 13

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.

Montabaur, den

Für die Firma IBACO

Für die Stadt Montabaur

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