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Di^sy^a^ir^en werden der Stadt Montaba^^^^^rc^F^g^^^3S^AMebenunter- a&&MRdaBmasM&SH^K&^^KgK%Mxxxxkxx^xx&aK&&am±and&HBmB^direk^ nehmer
erteilt.
§ 11
Die Firma IBACO leistet für die Dauer eines Jahres nach Abnahme der Gebäude durch die Stadt Montabaur eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft oder selbstschuldnerischen Bürgschaft über 5 % der Auftragssumme gleich DM 111.750,-- in Worten: "Einhundertelftausendsiebenhundertfünfzig Deutsche Mark'!
§ 12
Für alle am Bau beteiligten Firmen wurde unter Federführung der Firma IBACO eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Kosten entstehen der Stadt Montabaur dadurch nicht.
§ 13
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.
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Für die Firma IBACO
Für die Stadt Montabaur
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