geschossiger Bauweise bis max. 32 ° festgelegt wird.
Außerdem wird festgelegt, daß auf dem Grundstück, für das der Doppelhausbau vorgesehen ist, 4 Garagen errichtet werden können.
Vorlage Nr. 327
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Verbreiterung der verlängerten Rheinstraße)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird im Bereich des Grundstückes Flur 38$ Flurstück 4487 so geändert, daß die Wegeparzelle Flur 38, Flurstück 60 5^/3 im Bereich dieses Grundstückes \ von der Albertstraße bis zur Plangebietsgrenze des Baugebietes "Große Alberthöhe II" um 3$00 m, von 4,00 m auf 7$00 m nach der Seite des o.a. Grundstückes verbreitert wird.
Beschlüsse zu Punkt 11/13
Vorlage Nr.328
Antrag auf 'Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß :
Der Stadtrat gibt zu dem geplanten Bauvorhaben seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan ausgesprochenen Auflagen beachtet werden.
Bauherrin ist die Bauring-Wohnungsbau-Gesellschaft mbH & Co in Arenberg bei Koblenz.
Vorlage Nr. 329
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Große Alberthöhe II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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