Akte 
Sitzung 19. Dezember 1966
Entstehung
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geschossiger Bauweise bis max. 32 ° festgelegt wird.

Außerdem wird festgelegt, daß auf dem Grundstück, für das der Doppelhausbau vorgesehen ist, 4 Garagen errichtet werden können.

Vorlage Nr. 327

Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Verbreiterung der verlängerten Rheinstraße)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird im Bereich des Grund­stückes Flur 38$ Flurstück 4487 so geändert, daß die Wege­parzelle Flur 38, Flurstück 60 5^/3 im Bereich dieses Grundstückes \ von der Albertstraße bis zur Plangebietsgrenze des Bauge­bietes "Große Alberthöhe II" um 3$00 m, von 4,00 m auf 7$00 m nach der Seite des o.a. Grundstückes verbreitert wird.

Beschlüsse zu Punkt 11/13

Vorlage Nr.328

Antrag auf 'Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß :

Der Stadtrat gibt zu dem geplanten Bauvorhaben seine Zu­stimmung unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan ausgesprochenen Auflagen beachtet werden.

Bauherrin ist die Bauring-Wohnungsbau-Gesellschaft mbH & Co in Arenberg bei Koblenz.

Vorlage Nr. 329

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Bau­gebiet "Große Alberthöhe II"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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