19
Beschluß:
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt erklärt sich bereit, entsprechend der vorgelegten Dl&nung das erforderliche Gelände bereitzustellen, und zwar
die Grundstücksparzelle 4240, sowie einen Teil aus der Grundstücksparzelle 4235/2.
Außerdem werden die bereits im städtischen Besitz befindlichen Grundstücksteile für den Ausbau des Sportplatzes dem Land kostenlos übertragen.
Beschluß zu Punkt 11/11. Vorlage Nr. 325
Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschelbach
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Gegen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschelbach wird Widerspruch erhoben wegen des geplanten Standortes der Kläranlage .
Beschlüsse zu Punkt 11/12
Vorlage Nr. 326
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Grundstücke Landratsamt)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird im Bereich der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3821, 3822, 3825 so geändert, daß auf den Grundstücken Flur 24, Flurstücke 3822 und 3821 ein versetzter Doppelhausbau errichtet werden kann. Für diesen Baukörper sowie für das Gebäude auf dem Grundstück Flur 24, Flurstück 3825 wird als max. Geschoßzahl zweigeschossig festgelegt, wobei bei eingeschossiger Bauweise eine Dachneigung bis max. 48 und bei zwei-
20

