18
a) die Stadt Montabaur überträgt an die Eheleute Ewald Heuchemer aus Montabaur ca. 0,02 ar aus der Parzelle, Flur 20, Nr. 57ßl,
b) der Hospitalfonds überträgt an die Eheleute Ewald Heuchemer, ca. 0,l4 ar aus der Parzelle, Fl. 20, Nr. 3358.
Es erhalten von den Eheleuten Heuchemer:
a) die Stadt 0,10 ar
b) der Hospitalfonds 0,09 ar
aus der Parzelle 3357/2.
Der Tauschwert wird für jeden der Tauschpartner auf 100,— DM festgesetzt. Alle Kosten aus dem Vertrag übernimmt die Stadt Montabaur.
Beschluß zu Punkt 11/9. Vorlage Nr. 324 'Geländeabgaben der Stadt für den Neubau des Landratsamtes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß die Geländeabgaben für den Neubau des Landratsamtes gern, den Beschlüssen v. 10. 3* 1964 und 8. 3« 1966 unentgeltlich erfolgen. Bezüglich des Aufganges aus dem Sauertal durch das ehemalige Seminarwäldchen zur Volksschule und dem oberen Stadtteil verbleibt es bei der im Stadtratsbeschluß vom 10. 3. 1966 gemachten Auflage.
Zu Punkt 11/10
Anfrage der Bezirksregierung wegen Gelände Schulsportplatz
Nach Darlegung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden gibt er die neue Planung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums und Ausbau des Gymnasialsportplatzes bekannt. Diese abgeänderten Projekte müssen in den bestehenden Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der Stadtrat erhebt gegen eine Beschlußfassung zu Punkt 11/10 keine Bedenken.
19

