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Zu Punkt 11/4
Anträge auf Erteilung von Bauausnahmegenehmigungen im Baugebiet "Alberthöhe"
Beschluß zu Vorlage Nr. 258
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Baugebiet "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3779, 20/3780, 21/3780 und 3781.
Bauherr ist Herr Alex Foerster aus Montabaur.
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lß .Juli 1966
Wegen Sonderinteresse gern. § 40 GO verließ Ratsmitglied Foerster während der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt den Sitzungssaal.
Beschluß zu Vorlage Nr. 259
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Flurstücke 3808, 3809 und 3810. Bauherr ist Herr Erich Kern aus Sessenhausen.
Bei der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt war Ratsmitglied Foerster nicht anwesend.
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