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Zeitpunkt eine Straßenführung ohne Kreuzung möglich ist.
Der Stadtrat faßt folgende Beschlüsse:
1. Gegen die vorgesehene Planung bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
2. Der Flachdachbauweise wird grundsätzlich zugestimmt.
3. Mit der geplanten Verkehrsführung ist der Stadtrat einverstanden.
4. Der Planer wird beauftragt, die prozentuale Aufteilung der ein-, zwei-, drei- und mehrgeschossigen Häuser zu ermitteln.
5. Der Planer erhält den Auftrag zur Ausarbeiten von Teillösungen des Gesamtplanes, in der die Bauweise einzelner Häusertypen (z.B. Schachtelbauweise der Reihenhäuser) zeichnerisch deutlich dargestellt ist.
Montabaur, den 3. Mai 1966
Ratsmitglied Decker
D#r\ Vorsitaeifde
Bürgermeister
/ Schriftführer
Ratsmitglied Witte

