Akte 
Sitzung 28. April 1966
Entstehung
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Zu Punkt 11/6

Beratung über den Bebauungsplan Himmelfeld

Anhand von Plänen, Lichtbildern und Statistiken erläutert Baurat Steinebach seine Vorstellung über die Bauplanung des aufzuschließendes Geländes am Himmelfeld.

In diesem Gebiet soll für ca. 2.600 - 3000 Einwohner Wohnraum erstellt werden. Vorgesehen sind Einfamilienhäuser mit Einzelgaragen, Atrium- und Reihenhäuser mit Sammelgaragen, Pensionen, ein Geschäftszentrum, Parkraum, Gelände fpr Schulbauten und Kindergarten.

Die Bauweise ist vorwiegend 1 - 2-geschossig, teilwdse 3-geschossig; an einer Stelle ist ein mehrgeschossiges Hoch­haus geplant. Für das Baugebiet ist Flachdachbauweise vor­gesehen.

Die Einfamilienhausgrundstücke sind 400 - 900 qm groß. Der Anteil der Mietwohnungen beträgt 20 % der bebauten Fläche.

2/3 des Baugeländes kann im Voraus umgelegt und an Bauin­teressenten (Grundstückseigentümer) zur Bebauung als Einzel­parzellen freigegeben werden. In die teilweise Vorausumlegung können außer den Einfamilienhäuser auch die Reihenhäuser in Schachtelbauweise einbezogen werden. Es wird empfohlen, die 2- und 3-geschossigen Reihenhäuser von Trägern unter einer Leitung bauen zu lassen.

Die Verkehrsplanung sieht vor:

Straßenbreite 7,50 m

Erschließungsstraßen 5,50 m Standspur 2,oo m

Die Bürgersteige werden von den Hauptverkehrsstraßen weggelegt und durchziehen in freier Führung als innere Erschließungs­wege das gesamte Baugelände.

Landrat Dr. Klinkhammer gibt die Empfehlung, am Schneidepunkt der alten und neuen B 49 eine kreuzungsfreie Überführung vorzu­sehen oder die Planung so zu gestalten, daß zu einem späteren

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