Beschluß zu Punkt 11/2, Vorlage Nr. 257
Ankauf von Grundstücken durch die Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
13er Stadtrat genehmigt den Ankauf nachstehender Grundstücke:
a) Flur 39 Parz. Nr. 32/5599 = 22,70 ar = 90,80 Ruten zum Preise von 100,— DM je Rute;
b) Flur 37 Parz. Nr. 5533 = 18,90 Ar
" 37 " " 5534 = 17,51 ar
36,41 ar = 145,64 Ruten
zum Preise von 160,— DM je Rute zuzüglich 200 DM für Aufwuchs und 3 % Maklergebühr;
c) Flur 46 Parz. Nr. 62 = 38,03 ar = 152,12 Ruten
zum Preise von 12,— DM je Rute zuzüglich 3 % Maklergebühr.
Grunderwerbskosten und Steuern aus den Verträgen gehen zu Lasten der Stadt.
Wegen Sonderinteresse gern. § 40 GO verließ Ratsmitglied Meuer während der Beratung und Abstimmung den Sitzungsraum.
Zu Punkt 11/3
Beantwortung einer Anfrage wegen der Beförsterungskosten 1965
Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat die vom Forstamt eingeholten Auskünfte über die Beförsterungskosten und eine Gegenüberstellung der Betriebs- und Verwaltungskostenbeiträge de*s Forstbetriebsverbandes Dernbach mit eigenem nichtstaatlichen Forstbetriebsbeamten zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt fest, daß die vom Forstamt erteilten Auskünfte nicht ausreichend sind, um seine Zweifel an der Berechtigung der erhöhten Beförsterungskosten zu beheben.
Er beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Klärung der Angelegenheit.

