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Beschluß zu Punkt 1/5, Vorlage Nr. 251
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", und zwar die Festlegung, daß die seitliche Baufluchtlinie als Bauplatz auf den Grundstücken Flur 24, Flurstücke 3809 und 3810 in Richtung des angrenzenden Fußweges Flur 24, Flurstück 5812 von bisher 6 m auf jetzt 3 m verschoben wird, wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/5, Vorlage Nr. 252
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", und zwar die Festlegung, daß die seitliche Baufluchtlinie als Bauplatz auf den Grundstücken Flur 24, Flurstücke 3777 und 3778 in Richtung des angrenzenden Fußweges Flur 24, Flurstück 5812 von bisher 9 m auf jetzt 5 m verschoben wird, wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/5, Vorlage Nr. 253
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe", und zwar Neufestlegung der Baulinie entlang den Grundstücken Flur 24, Flurstücke 3730 bis 3737 auf der nördlichen Seite der Planstraße A (Dillstraße) wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23.6.1960 als Satzung beschlossen.
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