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Beschluß zu Punkt 1/3, Vorlage Nr. 249
Gewährung eines Zuschusses an die Schützengesellschaft Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur e.V. wird für die Erweiterung ihres Schützenhauses ein einmaliger Zuschuß von 300,— DM bewilligt.
Der zunächst überplanmäßigen Verausgabung im R.J. 1966 wird zugestimmt.
An der Beratung und Abstimmung nahmen gern. § 40 GO die Ratsmitglieder Straub und Windeck wegen Sonderinteresse nicht teil.
Beschluß zu Punkt 1/4, Vorlage Nr. 250
Putzschäden in den Klassenräumen und Fluren der Joseph- Kehrein-Schule in Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Stukkateurhandwerk ,
Herrn Johann Klippel aus Bad Neuenahr,
und des dazu ergangenen Gegengutachtens des bauleitenden Architekten für die Joseph_Kehreih-Schule,
Herrn Paul Petry aus Weilerswist,
wird von einer Geltendmachung von Regreßansprüchen für die aufgetretenen Putzschäden in der Joseph-Kehrein-Schule Abstand genommen.

