Akte 
Sitzung 19. Januar 1967
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 314

Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1967

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 und 97 des Selbst­verwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeinde­ordnung - in der Fassung vom 25 . Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2. 978.234, DM in der Ausgabe auf 2 . 978 . 2ß4, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 247*000, DM in der Ausgabe auf 247.000, DM festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a)

für land- und forstwirtschaftl. Betriebe, Grundsteuer A

Hebesatz

200

v.H

b)

für Grundstücke,

Grundsteuer B

Hebesatz

220

v.H

Gewerbesteuer:

a)

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz

270

v.H

b)

Lohnsummenst euer

Hebesatz

500

v.H

c) GewerbemindestSteuer jährlich 12 , DM

3. Hundesteuer jährlich:

1. Hund 60, DM 2. Hund 90, DM jeder weitere Hund 120,- DM

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungs­jahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in An­spruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000, DM fest­gesetzt.