Akte 
Sitzung 19. Januar 1967
Entstehung
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Ortapolizeiverordnun

über die Sperrung einez Teiles der Sauertalstraße in Montabaur für den Fußgängerverkehr.

Aua Gründen der äffentliehen Sicherheit und zur Abwendung einer akuten Gefahr wird nach den Bestimmungen der 44 1 Aba. 1; 2; 33 und 75 dee Polizsiyerwaltuagsgesetaee von ^einland-Ffalz (FVG)

VM; 26. März 1956 (GVBi. S. 3i) eine Teilstrecke der Sauertal- atraße in Montabaur für jeglichen Verkehr geaperrt.

Der Fußgängerverkehr in der Sauertaletraßo iat verboten; vom Rauegrundet üc k Strunk, Joeef (Haue-Nr. 17) bla zum Hauegrundetück Dick, Joaef (Haua-Mr. 6).

Da die angeordnete Maßnahme keinen Aufschub duldet, werden die gemäß { 33 Abe. 3 und § 35 FVG erforderlichen Suetismungen dee Stadtratee und der Bezirkaregierung nachträglich eingeholt.

Ala Zeitpunkt dee Brlaaaea dieaer Ortapolizeiverordnung gilt der 1G. Januar 1967#

Die Geltungsdauer der Ortepolizeiverordnung beaohränkt eich auf den für die Beaeitigung der Gefahrenureache erforderlichen Zeit­raum.

Bei Zuwiderhandlungen gegen dieae OrtepolizeiVerordnung wird eine Geldbuße in Hohe von DM 100, (in Worten! Hinhundert Deutache Mark) angedroht. Für die Festsetzung der Geldbuße und daa Verfahren findet daa Geaetz über Ordnungswidrigkeiten vom 25# März 1952 (BGBl# I, S# 177) Anwendung#

Dleaa OrtepolizeiVerordnung wird in der Weaterwälder Zeitung und durch Aushang an der Bekanntmaohungatafel in der Vorhalle dee Rathaus** öffsntlioh bekannt gesucht# Der Auahang an der Bekannt­maohungatafel erfolgt ab 11# Januar 1967 für die Dauer von 6 Wochen#

Dieae OrtapolizeiVerordnung tritt mit eofortiger Wirkung in kraft.

Montabaur, den 9# Januar 1967 Stadtverwaltung Montabaur

ala Grtspolizeibehdrde

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Bürgermeister