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Anlage 2
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1964 ,
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dem Deutschen Jugendh^rbergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Sitz Mainz, vertreten durch den 1., Versitzenden, Herrn Dr. K. J. Fassbinder, Trier und den Geschäftsführer, Herrn Christian Franzreb, Mainz
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der Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister
und
dem Landrkeis Montabaur, vertreten durch den Herrn Landrat
über
den Bau einer Jugendherberge in Montabaur.
§ 1
Zweck des Vertrages
Oben genannte Parteien kommen überein, auf dem in der Gemarkung Montabaur liegenden Bauplatz, Flur 12, Parz. 2613/15 u. a. den Bau einer Jugendherberge für ca. 120 bis 130 Betten zu erstellen.
Bauherr ist das Deutsche Jugundherhergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., das hiermit auch sämtliche Risiken des Baues übernimmt .
Als überschlägige Kosten werden auf Grund des Kostenvoranschlages des beauftragten Architekten ohne bewegliche Einrichtung ca. DM % 750 bis DM 800.000,— zugrunde gelegt.
Finanzierung
An der Finanzierung des Neubaus beteiligen sich neben dem Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.,
die Stadt Montabaur mit einer Beihilfe von DM 50.000,—
der Landkreis Montabaur mit einer Beihilfe von DM 100.000,--.
Die den Betrag von DM 150.000,-- überschreitenden Baukosten werden von seiten des Deutschen Jugendherbergswerkes, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., aus Eigenmitteln, Mitteln des Landes und des Bundes
aufgebracht.
Die Leistung der Stadt Montabaur wird in bar erbracht und ist mit DM 26.000,-- zum Baubeginn iztnn^l. *4.
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