Akte 
Sitzung 29. September 1964
Entstehung
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Anlage 3

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1964

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Montabaur verkauft an die Eheleute Bauing-*^dcmdid'^^ HOhier und Frau Hedwig gab. Letschert aus Eigendorf das OrundetnAW ja der Gemarkung Montabaur ^ *5*

Flur 26 Parz.Mr. 4565/2 = 164o qm groß.

Der Kaufpreis betragt 12, DM je qm und ist zu zahlen uberschreibung, spätestens am 15. 12. 1964.

Der Vertrag wird rechtsgültig, wenn

a) Herr Höhler sein Baugeschäft nachweislich zum 1. lo. i$a der Gemeinde Eigendorf abgemeldet und zum gleichen TuMZ&s der Stadt Montabaur angemeldet hat,

b) der Stadtrat dem Verkauf zugestimmt hat.

Für die Stadtgemeinde Montabaur wird ein Rückkaufsrecht auf Grundstück mit etwa aufstehenden Gebäuden für die Dauer von f vom Tag der Vertragebeur^undung ab, eingeräumt und bucnlich gesichert. Die Erwerber werden aus diesem Recht in genommen für den Fall, daß

1. mit der Bebauung nicht bis zum 1. 6. 1966 begonnen worddh

2. das Baugeschäft bei der St^dtgemeinde Montabaur aiaier ^z' meldet, verkauft oder verpachtet wird, ee sei denn, ddh

# oder Pächter die gewerblich Anmeldung dee Untemehmene ^

Stadtgemeinde Montabeur begehen läßt und als Sitz desOnternehaana " Montabaur" beibehält, -

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Ort errichtet

trieb an einam

Die Bedingungen zu 2, galten ,^.,.^^.l^hen oder anderen ecnwCrwii

Mo^knuf praia wird M^tabw

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.ich di. V.rtreg.pertner. Dar .rd.ntii.h. Rechtsweg wird ...

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Alle Steuern und Kostan^aus dem vertrag ^

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i,. Wir bitten, d.n Kaufvertrag entsprechend au fertigen nnd de!^

HerBeurkundungstermin vorzubereiten.

Motar Erwin

Bürgermeister