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Beschluß zu Punkt l8, Vorlage Nr. 78
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Wassergraben V"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Bauausnahme gerüimigung für die teilweise Bebauung des Grundstückes Flur 27/1 Parzelle 4595* Grundstückseigentümer sind die Eheleute Werner Parbel aus Wirges. Das zu bebauende Grundstück liegt im Baugebiet "Wassergraben V".
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^13.10. 1964
Beschluß zu Punkt 19. Vorlage Nr. 79
Antrag auf Umbau eines Wohnhauses zur Einrichtung einer Gaststätte in der Jah&straße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das Bauvorhaben Kespe liegt im Baugebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben", welches als reines Wohngebiet im Sinne des § 3 der BauNutzVO anzusehen ist. Daher ist die Einrichtung einer Gaststätte nicht möglich.
Der Antrag wird nicht befürwortet.
Beschluß zu Punkt 20, Vorlage Nr. 80
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zur beantragten Bauausnahmegenehmigung Paul Hölzgen, Montabaur, Steinwegy seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß
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