Akte 
Sitzung 29. September 1964
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 17, Vorlage Nr. 77

Ankauf von 4 Grundstücksparzellen für die Friedhofserwei­terung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat billigt den Ankauf nachstehender Grundstücks­parzellen in der Flur 4

1. von dem Josef Müller aus Montabaur

die Parzellen 1642 = 16,02 ar

l64ß = 16,49 ar

1644 = 15,00 ar = 47,51 ar

2. von den Erben Metzgermeister Josef Hannappel

die Parzelle 1645 = 17,05 ar

64,56 ar

zum Preise von 60, DM je Rute für die Erweiterung des städt. Friedhofs.

Ratsmitglied Johann Müller nahm gern. § 35 GO wegen Sonder- interesses an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung des Enteignungs­

verfahrens gegen die Gebr. Keiner und Erbengemeinschaft Homann (Bebauungsplan "Sondernutzungsgebiet Friedhof")

Auf Antrag des Vorsitzenden wird dieser Punkt, der nicht auf der Tagesordnung steht, mit Zustimmung des Stadtrates beraten. Folgenden Beschluß faßt der Stadtrat bei einer Stimmenthaltung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegen die Gebrüder Keiner und die Erbengemeinschaft Homann, die Einsprüche gegen den Bebauungsplan "Sondernutzungsgebiet Friedhof" eingelegt haben, das Enteignungsverfahren einzuleiten.

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