1. Hölzgen bei einem notwendig werdenden Ausbau der Straße keinerlei Ansprüche bzw. Forderungen, die den Ausbau des Gebäudes betreffen, stellt;
2. der Antragsteller zur weiteren Sicherheit der Rechte und Ansprüche der Stadt sich damit einverstanden erklärt, daß auf dem vorgenannten Grundstück eine Grundschuld in Höhe von 4.000,— DM zu Gunsten der Stadt eingetragen wird. Dieser Betrag wird fällig, falls Hölzgen nach Aufforderung der Stadt sich weigert, seinen im Vertrag übernommenen Verpflichtungen nachzukommen;
ß. der Antragsteller der Eintragung einer brieflosen Grundschuld zu Gunsten der Stadtgemeinde Montabaur zustimmt.
Genehmigung vnn zwei überplanmäßigen Ausgaben
Auf Antrag des Vorsitzenden wird mit Zustimmung des
Stadtrates der Punkt Genehmigung von zwei überplanmäßigen
Ausgaben behandelt.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Dem Antrag der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft des evangelischen Hilfswerkes zum Bau der Straße C in der Verlängerung der Mons-Tabor-Straße und zur Anlegung eines Parkstreifens in der Mons-Tabor-Straße in Höhe von 36.000 DM wird gern. § 101 GO zugestimmt. Die Mittel werden im-Haushaltsplan für das RJ 1964 bereitgestellt.
2. Der Etatsansatz für die Renovierungsarbeiten im Sitzungs saal beträgt 2ß.000 DM. Lt. Kostenrechnung des Stadtbauamtes wird die Maßnahme nach Fertigstellung ca.
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