Akte 
Sitzung 29. September 1964
Entstehung
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Die Ankaufmöglichkeiten für Pachtgräber und die Belegung der einzelnen Gräberblocks bleibt einer späteren Regelung Vorbehalten. Die Abmessungen für Reihen- und Pachtgräber werden nicht geändert, sondern es bleibt nach einstimmigem Beschluß des Rates bei den in der jetzigen Friedhofs­satzung angegebenen Größen.

Beschluß zu Punkt 1, Vorlage Nr. 6l

Vertrag mit dem Planer

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt von dem Vertrag mit dem Gartenarchi­tekten Ernst Schmidt, Mayen, Brückenstraße 13) Kenntnis und spricht die Genehmigung zum Abschluß des Vertrages aus .

/ Eine Fotokopie des Vertrages ist der Niederschrift beigefügt.

Beschluß zu Punkt 2, Vorlage Nr. 62

Einsprüche gegen die Erweiterung des städtischen Fried­hofs in Montabaur (Gärtnerei Schneider und Firma Josef Nick)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die eingebrachten Bedenken und Anregungen gegen den Be­bauungsplan "Sondernutzungsgebiet Friedhof" werden ab­schlägig beschieden, da eine Beeinträchtigung der Anlieger durch die Planfeststellung nicht gegeben ist.

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