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Die Ankaufmöglichkeiten für Pachtgräber und die Belegung der einzelnen Gräberblocks bleibt einer späteren Regelung Vorbehalten. Die Abmessungen für Reihen- und Pachtgräber werden nicht geändert, sondern es bleibt nach einstimmigem Beschluß des Rates bei den in der jetzigen Friedhofssatzung angegebenen Größen.
Beschluß zu Punkt 1, Vorlage Nr. 6l
Vertrag mit dem Planer
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat nimmt von dem Vertrag mit dem Gartenarchitekten Ernst Schmidt, Mayen, Brückenstraße 13) Kenntnis und spricht die Genehmigung zum Abschluß des Vertrages aus .
/ Eine Fotokopie des Vertrages ist der Niederschrift beigefügt.
Beschluß zu Punkt 2, Vorlage Nr. 62
Einsprüche gegen die Erweiterung des städtischen Friedhofs in Montabaur (Gärtnerei Schneider und Firma Josef Nick)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die eingebrachten Bedenken und Anregungen gegen den Bebauungsplan "Sondernutzungsgebiet Friedhof" werden abschlägig beschieden, da eine Beeinträchtigung der Anlieger durch die Planfeststellung nicht gegeben ist.
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