Akte 
Sitzung 23. Januar 1964
Entstehung
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V E R E I N B A R U N G

Zwischen der Stadt Montabaur - weiterhin kurz Stadt genannt - und dem Jägerstammtisch Montabaur - dieser vertreten durch den Dipl.-Kaufmann Robert Kraulich in Montabaur - wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1

Die Stadt gestattet dem Jägerstammtisch im Stadtwald Montabaur

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Abteilung 36 b und 28 a die Errichtung einer Schießanlage zur Durchführung von jagdlichem Schießen.

§ 2

Zu diesem Zwecke darf der Jägerstammtisch alle baulichen und sonstigen Einrichtungen vornehmen, die zur Errichtung der Schieß­anlage notwendig sind.

§ 3

Durch die Einrichtung der Schießanlage darf die waldbauliche Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigt werden.

Die Errichtung der Anlage hat im Einvernehmen mit dem staatlichen Forstamt, dem zuständigen Revierbeamten und dem jeweiligen Jagdpächter zu geschehen.

Die Genehmigungserklärungen der vorgenannten liegen vor und sind Anlage dieser Vereinbarung.

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§ 4

Für die Benutzung des überlassenen Geländes zahlt der Jäger­stammtisch eine jährliche Anerkennungsgebühr von DM 10,

(zehn Deutsche Mark).

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