Akte 
Sitzung 23. Januar 1964
Entstehung
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§ 5

Diese Vereinbarung wird auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen, Wird sie nicht 1 Jahr vor Ablauf dieser Frist durch Einschreibe­brief gekündigt, so verlängert sie sich stillschweigend um je weitere 2 Jahre.

Bei einer Auflösung des Jägerstammtisches kann die Stadt ent­weder die Beseitigung der Anlage und die Wiederherstellung des Geländes in den alten Zustand verlangen oder sie kann die Ein­richtung ohne Entschädigung übernehmen.

§ 7

Diese Vereinbarung ist in zweifacher Ausfertigung festgelegt, von denen jeder der beiden Partner eine Ausfertigung erhält.

§ 8

Der Vertrag tritt mit dem Tage der Genehmigung durch den Stadtrat in Kraft.

Montabaur, den 28. Januar 1964

Für den Jägerstammtisch

Stadtverwaltung Montabaur

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