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M S R E I N B „
Durch den Kostenbeitrag (§ 2 der Vereinbarung) und Pachten der Baulastträger nicht^berührt, und dem Jäger ^isch Montabaur - den Dipl.-K ^ ^ ert Kraulich i*
werden die Rechte arz Stadt genannt - vertreten durch Tor - wird folgende
Für Unterhaltung^ und Erneuerung des ausgebauten Weges erstattet die Bundeswehr der Stadt Montabaur den Mehraufwand an den künftigen Kosten. Der Mehraufwand ist nachzuweisen; er ergibt sich aus dem Vergleich zwischen den durch die Baumaßnahme verursachten
erhöhten Unterha)Ltungs- und Erneuerungskqsten und dem Aufwand,^abaur den e^n Ausb^nzustand für den allgemeinen Verkehr erfordern wür**^
Durchführung Jchie
§ 6 .
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Zu diesem Zweck*
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n und
Die Vereinbarung'ist 10-fach gefertigt;, davon erhalten: * hieß-
anlagB Ausfertigungen die Wehrbereichsverwaltung IV 2 Ausfertigungen die Stadt Montabaur 2 Ausfertigungen die OFD Koblenz -LV und BA- Mainz
§ 3
Durch die Eim-t: der Schi. Banlage d; - Stiche
Pflege und Nut nht beei
Wiesbaden, den 13. Nov. 1963 . Montabaur, den 27. 1. 1964
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Wehrbepeiph§yerwaltung IV .^g^^^4^tadt Montabaur
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iM! Auftrag*" ^
Die Genehmigun
sind Anlage di
^ Bürgermeister/^
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und
Mainz, den
Für die Benutzu- Oberfinanzdirektion Koblenz sr Jzger
Stammtisch ein^ —LV und BA- Mainz iX),—
(zehn Deutsche ^

