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Vereinbarung
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, dieser vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung - IV in Wiesbaden
und ade
der Stadt Montabaur, vertreten durch den Bürgermeister und t
der Oberfinanzdirektion Koblenz -LV u. BA- Mainz
wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung - folgende Vereinbarung geschlossen:
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zur S 1
Die Bundeswehr fordert den Ausbau des in Baulast der Stadt Montabaur stehenden Biebrichbachweges, der etwa 2oo m nördlich der Einmündung der L II 0 261 in die B 49 nach Westen verläuft, als Zufahrtstraße zur Standortmunitions- und Standortschießanlage.
Die Stadt Montabaur stimmt dem Ausbau zu.
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§ 2
Die Kosten der Baumaßnahme, die infolge der milit. Infrastrukturforderung entstehen, werden von der Bundeswehr übernommen. Sie betragen lt. Schätzung im Jahre 196o etwa 1,4 Mill. einschl. Planungs und Bauleitungskosten.
Die Stadt Montabaur lehnt eine Kostenbeteiligung ab, weil der derzeitige Ausbauzustand des Weges den zivilen Bedürfnissen genügt.
Die Bundeswehr leistet daher einen Kostenbeitrag in Höhe der Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel werden im Rechnungsjahr 1964 bereitgestellt.
§ 3
Die Stadt Montabaur ist damit einverstanden, daß die Baumaßnahme von der Oberfinanzdirektion Koblenz -LV und BA- Mainz geplant und durchgeführt wird. Die Planunterlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Montabaur. Die Abrechnung der Be^aßnahme wird zwischen der Wehrbereichsverwaltung IV (Standortkasse) und der OFD erfolgen.
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31 . 3 , 1964 )
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