Akte 
Sitzung 23. Januar 1964
Entstehung
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Vereinbarung

zwischen

der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, dieser vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung - IV in Wiesbaden

und ade

der Stadt Montabaur, vertreten durch den Bürgermeister und t

der Oberfinanzdirektion Koblenz -LV u. BA- Mainz

wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministers der Vertei­digung - folgende Vereinbarung geschlossen:

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zur S 1

Die Bundeswehr fordert den Ausbau des in Baulast der Stadt Monta­baur stehenden Biebrichbachweges, der etwa 2oo m nördlich der Ein­mündung der L II 0 261 in die B 49 nach Westen verläuft, als Zu­fahrtstraße zur Standortmunitions- und Standortschießanlage.

Die Stadt Montabaur stimmt dem Ausbau zu.

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§ 2

Die Kosten der Baumaßnahme, die infolge der milit. Infrastruktur­forderung entstehen, werden von der Bundeswehr übernommen. Sie be­tragen lt. Schätzung im Jahre 196o etwa 1,4 Mill. einschl. Planungs und Bauleitungskosten.

Die Stadt Montabaur lehnt eine Kostenbeteiligung ab, weil der der­zeitige Ausbauzustand des Weges den zivilen Bedürfnissen genügt.

Die Bundeswehr leistet daher einen Kostenbeitrag in Höhe der Ge­samtkosten. Die Haushaltsmittel werden im Rechnungsjahr 1964 be­reitgestellt.

§ 3

Die Stadt Montabaur ist damit einverstanden, daß die Baumaßnahme von der Oberfinanzdirektion Koblenz -LV und BA- Mainz geplant und durchgeführt wird. Die Planunterlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Montabaur. Die Abrechnung der Be^aßnahme wird zwischen der Wehrbereichsverwaltung IV (Standortkasse) und der OFD erfolgen.

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