Akte 
Sitzung 14. August 1962
Entstehung
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die Stadt Montabaur als Schulstadt zu wahren hat, in den finan­ziellen Möglichkeiten ihre Grenzen finden muß. Aus diesem Grunde weist er den Stadtrat darauf hin, daß bei Errichtung der Real­schule in Montabaur ein jährlicher fester unabweisbarer Betrag in Höhe von etwa 60 000 DM oder auch mehr den Stadthaushalt belasten wird. Selbstverständlich sind in dieser Summe nicht die Kosten, die bei einem Schulneubau entstehen, eingerechnet.

Stadtrat Decker als Sprecher der CDU.-Fraktion führt kurz gefaßt folgendes aus:

Die bereits in der Presse erschienene Mitteilung über die Errich­tung einer Realschule deckt sich nicht ganz mit der Meinung der CDU.Fraktion. Zu dem Zeitpunkt der Presseveröffentlichung war noch nicht bekannt, ob Montabaur überhaupt beabsichtigt, eine Realschule zu errichten. Wie über Mainz und die Bezirksregierung informatorisch zu erfahren war, sah man als Schulträger das Land und als Kostenverpflichteten für den Sachaufwand den Kreis vor. Unter diesen Bedingungen wäre also gegen die Eröffnung einer Realschule nichts einzuwenden. Nachdem nun aber der Entwurf vorliegt, konnte sich der Sprecher der CDU., der diese Angelegen­heit dienstlich zu bearbeiten hat, davon überzeugen, daß in diesem Entwurf ein Pflichtschulträger nicht genannt ist.

Als Regelung wird vorgeschlagen, daß der Personalaufwand beim Land verbleibt oder aber von den Kommunen getragen wird, wobei dann 75 % der Kosten vom Land ersetzt werden. Die Kosten des Sach- bedarfs sind in diesem Entwurf von den Gemeinden zu tragen. Eine Beteiligung des Kreises an diesen sächlichen Kosten ist nur sehr vage geregelt.und kommt nur in Frage, wenn aufgrund eines über­örtlichen Zuzuges aus dem Kreisgebiet eine Parallelklasse ge­bildet werden muß^ Bei der Baukostenbeteiligung sieht der Entwurf vor, daß das Land sich verpflichtet, bis zu 50 % des durch Zuschüsse von dritter Seite nicht gedeckten Bedarfes zu übernehmen. Die restlichen 50 % wären somit von der Gemeinde aufzubringen mit der Maßgabe, daß die Hälfte dieser Baukosten durch den Kreis getragen werden müsse..Bei einem angenommenen Projekt von etwa 2 Mill. DM wäre also von der Schulgemeinde zwischen 500 000 und 800 000 DM aufzubringen.

Der Vorschlag der CDU. geht dahin;

Der Neubau einer Realschule nach den gesetzlichen Bestimmungen

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