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Punkt 1/3
Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplanes "In und Ober der Eichwiese"
Über die Aufstellung des Bebauungsplanes "In und Ober der Eichwiese" einigt man sich nach kurzer Aussprache dahin, daß die noch offen- stehenden Probleme bei einer späteren Ortsbesichtigung geregelt werden sollen. Unter dieser Voraussetzung stimmt der Stadtrat folgerndem Beschluß zu:
1. Für das Baugebiet "In und Ober der Eichwiese" Flur 18, 20 und 25 soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "In und Ober der Eichwiese" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziff. 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende gern. § 31 Abs. 2 des Selbstverwaltungsgesetzes die Öffentlichkeit wieder her und gibt die Entscheidung des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte der Tagesordnung werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung bei
Beschluß zu Punkt 11/1
Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, dem Willi Roßbach, Montabaur, die Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus im Baugebiet "Alberthöhe", Flur 17, Parzelle 3221 zu erteilen, unter der Voraussetzung, daß Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag gern. § 133 BBauG gezahlt werden, worüber ein besonderer zivilrechtlicher Vertrag abzuschließen ist.
Punkt 11/2
Beratung über die evtl. Errichtung einer Realschule
Der Punkt 2 der nichtöffentlichen Sitzung ist in der Stellungnahme der Stadtverwaltung erläutert. Der Vorsitzende führt zu diesem erläuternden Bericht weiter aus, daß die Tradition, die
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15.11.! , 1962 '
13.12.^ 1962 ^

