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Oer Rechnungsprüfungsbericht wurde von Stadtrat Mahn verlesen.
Er erstreckte sich auf die in § 108 GO vorgeschriebenen Prüfungsmerkmale.
In der anschließenden Diskussion über die Jahresrechnung wurde von den einzelnen Fraktionssprechern die gute Zusammenarbeit der Verwaltung und des Stadtrates hervorgehoben.
Stadtrat Decker als Fraktionssprecher der CDU wies darauf hin, daß die sachliche Atmosphäre der Sitzungen, die frei von Sensationen sind, nicht die nötige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet.
Stadtrat Witte als Sprecher der SPD.-Fraktion beanstandet an dem Jahresbericht von Stadtamtmann Gilles das Fehlen einer Vorlage für dieses umfangreiche Zahlenmaterial. Ein klares Bild läßt sich nur dann machen, wenn man die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen kann. Ais wesentlichen Punkt führt er an, daß die Rechnungsprüf ungsstelie immer wieder vorschlägt, das Wasserwerk nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung zu verwalten.
Bei der Größe dieses wirtschaftlichen Unternehmens in Montabaur bringt die kaufmännische Buchführung gegenüber der vielgeschn#hten kameralistischen Buchführung keine Vorteile. Im Gegenteil, sie erschwert die Feststellung der Ergebnisse für den ungeschulten Betrachter. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß viele kleinere Verwaltungen, die ihre wirtschaftlichen Unternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten buchten, nach Jahren wieder zur kameralistischen Buchführung zurückgekehrt sind, weil diese übersichtlicher ist.
Für die FDP.—Fraktion schloß sich Stadtrat Kunkler den Ausführungen seiner Vorredner an. Auch er bedauerte, daß für die Jahresrechnung 1961 keine Vorlagen an die Fraktionen zur besseren ; Orientierung gegeben wurden. Im übrigen sei jedoch der Bericht }
von Stadtamtmann Gilles eine aufschlußreiche Übersicht über die Leistungen des Rechnungsjahres 1961.
Folgenden Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig:
Nach Entgegennahme des Berichtes der Stadtverwaltung und Kenntnisnahme von dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung 1961 der
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