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Der Vorsitzende weist darauf hin, daß seitens der Stadt nur das ungepflasterte Straßenstück in Ordnung gebracht werden kann. Die Treppe selbst ist Eigentum der kath. Kirchengemeinde und muß von dieser in Ordnung gehalten werden. Die Stadtverwaltung schreibt dieserhalb die kath. Kirchengemeinde an.
Beschluß zu Punkt 11/1
Mit dem Verkauf der Grundstücksparzellen aus dem Eigenbesitz der Stadt, die für den Bau der Truppenunterkunft Montabaur benötigt werden und mit Schreiben der Bundesvermögensstelle Koblenz vom 8.11.1961 mitgeteilt worden sind, ist der Stadtrat einstimmig grundsätzlich einverstanden. Der Kaufpreis wird unter dem Vorbehalt gebilligt, daß mit anderen, ebenfalls von der Landabgabe für den gleichen Zweck betroffenen Grundstückseigentümern, keine günstigeren Abmachungen getroffen werden^ l?ird gleichartiges Land besser bezahlt, muß es auch der Stadt zum höheren Preis bezahlt werden.
Beschluß zu Punkt 11/2
-14.8 ! äl962
15.11
1962
- Mit dem Verkauf der Grundstücksparzellen aus dem Eigenbesitz des Hospitalfonds Montabaur, die für den Bau der Truppenunterkunft Montabaur benötigt werden und mit Schreiben der Bundesvermögensstelle Koblenz vom 8.11.1961 mitgeteilt worden sind, ist der Stadtrat einstimmig grundsätzlich einverstanden. Der Kaufpreis wird unter dem Vorbehalt gebilligt, daß mit anderen ebenfalls von der Landabgabe für den gleichen Zweck betroffenen Grundstückseigentümern, keine günstigeren Abmachungen getroffen werden. Wird gleichartiges Land besser bezahlt, muß es auch dem Hospitalfonds Montabaur zum höheren Preis bezahlt werden.
Beschluß zu Punkt 11/3
Der Stadtrat billigt einstimmig den Vertrag mit der Bundesre- bublik Deutschland -vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung IV über die Gewährung eines Bundeszuschusses in Höhe von 400.000,— zur Erweiterung der Volksschule in Montabaur.
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1962
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