Herr Pehl sieht keinen Grund, allein für Verfolgte des Nazismus jüdischen Glaubens einen Gedenkstein zu errichten, da den Opfern ^
anderer Religionen auch kein solcher Gedenkstein errichtet wurde. 8.1. Außerdem sei der jüdische Friedhof derzeit in guter städt. Pflege. 962
Stadtrat Decker weist auf die Bestimmungen des mosaischen Rechts
hin, dach denen es nicht möglich ist, jüdische Grabstellen einzu- 2.3.
ebnen. Stadtrat Witte bestätigt diese Ausführungen, macht aber 1962
darauf aufmerksam, daß vom Bund sowie vom Land ausreichend Geldmittel zur Pflege jüdischer Friedhöfe zur Verfügung gestellt werden. Herr Schloß hat mit seinem Vorschlag auch wohl nicht an die Errichtung eines pompösen Gedenksteines gedacht, sondern wohl an eine Erinnerungstafel für die verstorbenen jüdischen Mitbürger. Im Zuge der Stadterweiterung werde der Judenfriedhof später vielleicht auch mehr den Charakter einer Anlage übernehmen. Witte schlägt vor, Herrn Schloß auf seine Schreiben zu antworten, daß der Stadtrat über seine Vorschläge künftighin weiter beraten wird.
Er bittet um Verständnis für das Schicksal, das die jüdischen M i t b ü r g e r in der Vergangenheit erlitten haben.
29.3. i 1962 !
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14.6. I 1962
Der Vorsitzende geht auf die Anregungen der Diskussionsredner ein und erläutert eingehend die Situation der jüdischen Mitbürger in Montabaur während der Jahre vor dem 3. Reich. Er erwähnt nochmals die Zusage der Stadt Montabaur, den jüdischen Friedhof auf 50 Jalire in Pflege zu nehmen und später gegebenenfalls in eine' Friedhofsanlage umzuwandeln. Als grundsätzliches Versprechen wurde bereits früher der Kultusgemeinde mitgeteilt, dieses Gelände niemals für Bauzwecke zu verwenden. Im übrigen kann über diese Angelegenheit, soweit geldliche Mittel zur Verfügung stehen und sie im allgemeinen Interesse vertretbar sind, zur gegebenen Zeit weiter verhandelt werden.
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