Akte 
Sitzung 10. März 1961
Entstehung
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Die Versorgungsleitungen werden von Noll selbst verlegt.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 21.2.1961 gegen

die Erteilung der Bauausnahmegenehmigung keine Bedenken erhoben.

Die Fraktionen des Stadtrates haben gegen die Erteilung der Bauausnahmegenehmigung ebenfalls keine Bedenken.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat beschließt einstimmig, Herrn Wilhelm Noll, Montabaur, Peterstorstraße, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen und zwar für die Parzellen 3797 und 3798 "Auf der AlberthÖhe". Noll muß sich verpflichten, das nach dem Be­bauungsplan für öffentliche Zwecke erforderliche Gelände ab­zugeben. Die entsprechenden Vereinbarungen sind von der Ver­waltung zu fertigen und unterschreiben zu lassen."

Punkt 6

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung.

Der Metzgermeister und Gastwirt Josef D'Avis hat einen Antrag auf Erteilung der Bauausnahmegenehmigung auf seinem Grund­stück Parzellen Nr. 3730 und 3731 "Auf der AlberthÖhe" gestellt.

D'Avis beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Wohnhaus zu er­richten. Nach dem erstellten und vom Stadtrat genehmigten Be­bauungsplan "AlberthÖhe" &st dieses gut möglich, da beide Grund­stücke zusammen eine Breite von ca. 25 m haben und in der Mitte der Parzellen ein Wohnhaus eingeplant ist. Es könnte somit, ohne daß die Planung der Stadt, noch die Grundstücksnachbarn beein­trächtigt werden, ein Wohnhaus errichtet werden.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung v. 21.2.1961 die Angelegen­heit beraten und erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung der Bauausnahmegenehmigung.

Die Fraktionen des Stadtrates erklären sich ohne weitere Dis­kussion mit der Erteilung der Bauausnahmegenehmigung einverstan­den.

Der Stadtrat faßt folgenden Beschluß:

"Der Stadtrat beschließt einstimmig, Herrn Metzgermeister und Gastwirt Josef D'Avis, Montabaur, die Bauausnahmegenehmigung zu erteilen und zwar für die Parzellen 3730 und 3731 "Auf der AlberthÖhe".

D'Avis muß sich verpflichten, das nach dem Bebauungsplan für öffentliche Zwecke erforderliche Gelände abzugeben. Die ent­sprechenden Vereinbarungen sind von der Verwaltung zu ferti­gen und unterschreiben zu lassen."

Punkt 7

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung.

Es liegt ein Antrag des Dr. Bernhard Keul, Montabaur, Koblenzer­straße, auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Bebau­ung seiner Grundstücke Flur 26, Parzelle 4015/4, 4015/5 und 4016/1 vor.

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