Akte 
Sitzung 10. März 1961
Entstehung
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^3.11.

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da die Bäume mangels geeignetem Personal nicht ordnungsgemäß gepflegt werden können und der Kapitalaufwand für den Ankauf mit Sicherheit nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt wird.

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Punkt 4

Beschlußfassung über einen Zuschußantrag.

Oer Stadtverwaltung liegt ein Antrag der Karnevalgeseilschaft "Heiterkeit" vor, den Zuschuß zur Durchführung des Fastnachts­zuges auf l.OOO, DM zu erhöhen.

Begründet wird dieser Antrag mit den steigenden Kosten, die der Zug verursacht und vor allen Dingen auf die höheren Forderungen der Spielmannszüge und Musikkorps zurückzuführen sind.

Nach sachlicher Diskussion empfiehlt der Finanzausschuß, dem den Antrag in der Sitzung am 28.2.1961 Vorgelegen hat, der Karneval- geseüschaft den Zuschuß auf 750, DM zu erhöhen. Ein Mitglied des Finanz- und Hauptausschuß sprach sich gegen die Erhöhung des Zuschusses aus.

^ie CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, den Zuschuß auf 750, DM zu erhöhen ohne weitere Diskussion zu.

Das Mitglied des Stadtrates Witte führt aus, daß er die Gegen­stimme im Ausschuß gewesen sei und begründet seine Ablehnung damit, daß dieses Geld keiner sozialen Einrichtung zufließe und daß in er­ster Linie einmal die etwas tuen sollen, die auch den größten Nut­zen davon haben. Und wenn noch mehr Musikkapellen bemüht pind'die Leute an der Straße in Stimmung zu bringen, es wird ihnen kaum ge­lingen.

Stadtrat Morschheuser und Straub von der CDU-Fraktion sprechen für die Erhöhung des Zuschusses und führen u.a. aus, daß durch die so zahlreich nach Montabaur kommenden Fremden viel Geld in die Stadt gebracht würde, was der Stadt auf andere Weise wieder zugute kommen.

Es kommt schließlich zur Abstimmung des Antrages.

Der Stadtrat beschließt mit 3 Gegenstimmen der SPD den Zuschuß an die Karnevalgesellschaft "Heiterkeit" auf 750, Dm zu erhöhen.

Punkt 5

L3.

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9.3.

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.. 8.1

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t.8.

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^. 13 <

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Herr Wilhelm Noll aus Montabaur hat Antrag auf Erteilung einer Bau­ausnahmegenehmigung für die Bebauung seines Grundstückes auf der Alberthöhe gestellt. }

Noll beabsichtigt auf seinem Grundstück Parzelle 3797 ein Wohn- i haus zu errichten. Nach dem vom Stadtrat genehmigten Bebauungs­plan hätte Noll seinen Neubau auf die westliche Grenze seines Grundstücksnachbarn (Parzelle 3798, Frau Maria Tilly, geb. v. Krüchten) setzen müssen. Frau Maria Tilly machte Noll Schwierigkei­ten, so daß dieser gezwungen war, die Parzelle 3798 zu kaufen. Die­ser Kauf ist jetzt erfolgt. Noll besitzt jetzt das nötige Gelände und der Abstand von seinem geplanten Haus bis zur neuen Nachbargrene ze beträgt 5 m bzw. 7,5 m. Es kann somit, ohne daß die Planung oder ein Nachbar beeinträchtigt wird, ein Wohnhaus errichtet werden.

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