Akte 
Sitzung 10. März 1961
Entstehung
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Punkt 3

Ankauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes.

Der Stadtverwaltung sind die Grundstücksparzellen Flur 39 Nr. 5590 = 18,20 ar und Nr. 5591 = 39,76 ar zum Kauf angeboten worden. Die Gesamtgröße Beträgt 57,96 ar oder 231,84 Ruten. Eigentümer ist ein Heinz Hermes aus Düsseldorf, dessen Vater aus der Familie Hermes in der Kirchstraße stammt.

Hermes war bisher der Auffassung, es handele sich um ein Bau­grundstück und hatte die Absicht, selbst dorthin zu bauen.

Nachdem er nun erfahren hat, daß er dorthin nicht bauen kann, will er die Parzellen verkaufen und sich an anderer Stelle in Montabaur ein Baugrundstück erwerben.

Die Grundstücksparzellen sind mit rund 96 Obstbäumen, in der Haupt­sache Apfel- und Zwetschenbäumen bestanden.

Der landwirtschaftliche Berater für ^bst- und Gartenbau Mohndorf hat den Wert der Bäume auf 2.652, DM geschätzt. Landwirtschafts­rat Dr. Schmidt schätzte den Grund und Boden auf 8 - 10, DM je Rute."

Bei Verwendung dieser Schätzungsergebnisse könnte also die Stadt mit gutem Gewissen 4.970,40 DM zahlen.

Zwei Dinge aber sind es, die einem Ankauf für diesen Preis ent­gegenstehen.

1. Der Baumbestand repräsentiert für die Stadt nicht den geschätz­ten Wert, da er nicht entsprechend verwertet werden kann. Im Gegenteil erschwert dbr dichte Baumbestand eine landwirtschaft­liche Nutzung und verteuert eine spätere anderweitige Verwer­tung des Grundstückes wegen der Unkosten durch das Entfernen der Bäume.

2. Herr Hermes hat eine ganz andere Preisvorsteliung, die sich ungc^ fahr bei 1,70 - 2, DM je qm bewegt. Es ergibt sich demgemäß ein Kaufpreis von 9.853,2o DM.

Außerdem kommt noch hinzu, daß die Grundstücksparzellen von der geplanten Umgehungsstraße in Mitleidenschaft gezogen werden.

Der einzige Grund, der für einen Ankauf spricht, ist die Tat­sache, daß sich durch die über 231 Ruten die Landmasse, die die Stadtgemeinde in die geplante Flurbereinigung einbringt, ansehnA lieh vergrößert.

Trotzdem kommt nach Ansicht der Verwaltung - dem stimmte der Finanz- und Hauptausschuß am 28.2.1961 zu - ein höherer als der landwirtschaftliche Schätzungspreis, also bestenfalls 10, DM je Rute, nicht in Frage.

Unter anderen Bedingungen ist der Ankauf für die Stadt uninteres­sant .

Die Fraktionen erklären sich mit dem Vorschlag der Verwaltung iden­tisch und halten den Ankauf zum Preise von 10, DM je Rute für an­gebracht, damit die Stadt mit größerer Masse in die Flurbereinigung geht.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der Parzellen Flur 39 Nr. 5590 = 18.20 ar und

Nr. 5591 = 39,76 ar = 57^96_ar_oder_231^84_Ruten

von dem Herrn Heinz Hermes aus Düsseldorf unter der Voraussetzung, daß er die Grundstücke zu einem Rutenpreis von höchstens 10, DM

Der^Wert. der Bäume kann von der Stadt nicht vergütet werden,

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