Akte 
Sitzung 10. März 1961
Entstehung
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JS3.11.

1961

Die Verpflichtung der Stadt zur Lieferung von 26 rm Deputatholz rührt von dem Teilungsprozeß des Montabaurer Märkerwaldes vom 20.8.1818 her. Im Grundbuch Montabaur ist wie folgt eingetragen:

"Giebt der Pfarrei Montabaur jährlich 6 ^2 Klafter Holz"

Aus dem Stockbuch bei der Anlegung des Grundbuches am 1.12.1904 übernommen.

Belastet ist die Abt. 23 "Waidmesser" im Stadtwald.

Ohne weitere Diskussion stimmen die Fraktionen dem Antrag der kath. Kirchengemeinde zu.

50.11.

1961

3.1.

962

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde Montabaur wird ent­sprochen. Ab 1.1.1962 erfolgt die Barauszahlung für 26 mm Buchenscheitholz zu dem jeweils im betr. Forstwirtschafts­jahr erzielten Brennholzpreis."

:.3.

962

9.3.

962

Punkt 5

Genehmigung eines Vorvertrages mit der Bundeswehr.

Gemäß einer Absprache v. 13.12.1960 soll die Stadtverwaltung den Auftrag zur Planung der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung der Truppenunterkunft erteilen, d.h. also, als Auftraggeber für diese Arbeiten auftreten.

Die Kosten werden vom Bund loo %ig erstattet. Zunächst wird ein Kostenvorschuß von 30.000, DM gewährt.

Hierüber wird ein Vorvertrag abgeschlossen, der vom Stadtrat ge- . g,

nehmigt werden muß. Von dem Vertrag ist den Fraktionen eine Abschrift 962

zugegangen.

Dem Vorvertrag hat der Finanz- und Hpuptausschuß in seiner Sitzung vom 28.2.1961 zugestimmt.

Die Verwaltung bittet, die Genehmigung zu erteilen und folgenden Beschluß zu fassen: Soweit die Vorlage. Bevor der 1. Beigeordnete den Beschluß verliest, gibt er noch einmal den Wortlaut des Vor­vertrages bekannt.

Stadtrat Decker stimmt namens der CDU.-Fraktion dem Vorvertrag zu und bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen den Stadtrat über den Stand der Angelegenheit zu informieren.

Stadtrat Witte als Sprecher der SPD.-Fraktion des Stadtrates meidet Bedenken an und bittet darum, zum § 1 noch einen Zusatz zu machen.

§ 1 lautet:

"Der Stadt wird zur Durchführung der Planung für die bauliche Maßnahme der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung der Truppen­unterkunft ein Betrag von 30.000, DM als Vorausleistung auf die zu beantragende Bundesfinanzhilfe aus Kap. 1412, Titel 570 a zur Verfügung gestellt.

Der Betrag gliedert sich in Kosten für

a) Wasserversorgung 20.000, DM

b) Abwasserbehandlung 10.000, DM "

L8. .

962 '

5.13.

t962

Da die Stadt schon des öfteren in Bezug auf Zuschuß enttäuscht worden ist, soll folgender Zusatz gemacht werden: