Akte 
Sitzung 08. Dezember 1960
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

ist damit einverstanden, daß die Eheleute Landwirt Lothar Philippi vom Hospitalfonds Montabaur die Grundstücke

Flur 14 Parz. Nr. 1380 = 13,86 ar

" Nr. 1381 = 13,70 ar

" Nr. 1466 = 16.79 ar

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3.1. $

im Tausch gegen die Grundstücke

Flur 13 Parz.Nr. 1141 = " " 1140 =

" " 1139 =

" " 1138 =

= 44,35 ar

14,47 ar 13,34 ar 13,68 ar 13,45 ar

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erhalten.

= 54,94 ar

Das, was der Hospitalfonds Montabaur an Grundfläche mehr erhält, ist in Geld auszugleichen, wobei ein Rutenpreis von 8 - 10, DM anzunehmen ist.

Die Kosten aus dem Vertrag, soweit sie entstehen, werden je zur Hälfte getragen.

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Punkt 4

Abgabe von Grundstücken des Hospitalfonds zur Unterbringung von

Behörden und höheren Schulen.

Mit Genehmigung des Stadtrates vom 12.11.1959 hat der Hospitalfonds j^62 Montabaur die Grundstücksparzellen in der Flur 31 Nr. 4244, 4245, 4246, 4247, 4248, 4249 4250 in der Gesamtgröße von 1 ha 20 ar 25 qm sichergestellt.

Die Grundstücke wurden am 18.1.1960 auf den Hospitalfonds überschrie­ben.

Der Ankauf erfolgte in der Erwartung, daß nach den damals noch aus­stehenden Ausführungsbestimmungen zu dem Landesgesetz über die hö­heren Schulen zu den Schulgrundstücken auch ein Sportplatz gehört.

Die inzwischen erlassenen Ausführungsbestimmungen zu dem Landesge­setz haben das tatsächlich festgestellt. Des weiteren ist gern. § 13 (3) des Landesgesetzes für die öffentlichen höheren Schulen anzuneh­men, daß die Stadt auch verpflichtet ist, das Gelände für einen et­waigen Neubau des Aufbau-Gymnasiums unentgeltlich bereitzustellen.

Der gesamte Fragenkomplex und insbesondere die hierdurch entstehende Belastung der Stadt hat der Bürgermeister anläßlich der Einweihung des neuen alt und neusprachl. Gymnasiums mit dem Herrn Kultusmini­ster besprochen.

Der Bürgermeister schilderte die schwere Belastung der Stadt.

Der Kultusminister sagte eine Finanzhilfe von loo.ooo, DM zu.

Diese Zusage wurde inzwischen schriftlich bestätigt unter der Voraus- Setzung, daß die Stadt vorbehaltlos bereit ist, das Gelände für den Neubau des Aufbaugymnasiums und für den Sportplatz zur Benutzung durci^xs beide Gymnasien bereitzustellen.

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