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1961
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
ist damit einverstanden, daß die Eheleute Landwirt Lothar Philippi vom Hospitalfonds Montabaur die Grundstücke
Flur 14 Parz. Nr. 1380 = 13,86 ar
" Nr. 1381 = 13,70 ar
" Nr. 1466 = 16.79 ar
'*.11
1961
3.1. $
im Tausch gegen die Grundstücke
Flur 13 Parz.Nr. 1141 = " " 1140 =
" " 1139 =
" " 1138 =
= 44,35 ar
14,47 ar 13,34 ar 13,68 ar 13,45 ar
; !.3. '962
erhalten.
= 54,94 ar
Das, was der Hospitalfonds Montabaur an Grundfläche mehr erhält, ist in Geld auszugleichen, wobei ein Rutenpreis von 8 - 10,— DM anzunehmen ist.
Die Kosten aus dem Vertrag, soweit sie entstehen, werden je zur Hälfte getragen.
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Punkt 4
Abgabe von Grundstücken des Hospitalfonds zur Unterbringung von
Behörden und höheren Schulen.
Mit Genehmigung des Stadtrates vom 12.11.1959 hat der Hospitalfonds j^62 Montabaur die Grundstücksparzellen in der Flur 31 Nr. 4244, 4245, 4246, 4247, 4248, 4249 4250 in der Gesamtgröße von 1 ha 20 ar 25 qm sichergestellt.
Die Grundstücke wurden am 18.1.1960 auf den Hospitalfonds überschrieben.
Der Ankauf erfolgte in der Erwartung, daß nach den damals noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen zu dem Landesgesetz über die höheren Schulen zu den Schulgrundstücken auch ein Sportplatz gehört.
Die inzwischen erlassenen Ausführungsbestimmungen zu dem Landesgesetz haben das tatsächlich festgestellt. Des weiteren ist gern. § 13 (3) des Landesgesetzes für die öffentlichen höheren Schulen anzunehmen, daß die Stadt auch verpflichtet ist, das Gelände für einen etwaigen Neubau des Aufbau-Gymnasiums unentgeltlich bereitzustellen.
Der gesamte Fragenkomplex und insbesondere die hierdurch entstehende Belastung der Stadt hat der Bürgermeister anläßlich der Einweihung des neuen alt— und neusprachl. Gymnasiums mit dem Herrn Kultusminister besprochen.
Der Bürgermeister schilderte die schwere Belastung der Stadt.
Der Kultusminister sagte eine Finanzhilfe von loo.ooo,—— DM zu.
Diese Zusage wurde inzwischen schriftlich bestätigt unter der Voraus- Setzung, daß die Stadt vorbehaltlos bereit ist, das Gelände für den Neubau des Aufbaugymnasiums und für den Sportplatz zur Benutzung durci^xs beide Gymnasien bereitzustellen.
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