Sie war an die Verwaltung herangetreten, nun dafür zu sorgen, die Notunterbringung in irgend einer Weise zu ermöglichen. Die Verwaltung hatte daraufhin alles überprüft,was der Stadt an Raum zur Verfügung steht, um eine Unterkunft von ca. 300 qm sauber und hell bewerkstelligen zu können. Man hatte hierbei schon an die städt. Turnhalle gedacht, die zur Zeit nur von der Volksschule und dem TuS. benutzt wird. Man wollte aber versuchen, die Unterbringung anderweitig zu bewerkstelligen, doch sollte ahneiner evtl. Inanspruchnahme der Turnhalle die ganze Ansiedlung nicht scheitern.
Der Stadtrat nahm von den Ausführungen des Bürgermeisters Kenntnis und billigte sie. Er war einstimmig der Meinung, daß alles getan werden müsse, um endlich einen Anfang zur Industrieansied- lung zu machen.
Der Bürgermeister kam dann zum Punkt 2 der Tagesordnung.
Punkt 2
Verkauf von Grundstücken für die Industrieansiedlung.
Die Fa. R. Braun & Co. KG. in Enzklösterle beabsichtigt, auf den nachfolgend angegebenen städt. Parzellen duf der Hohe Straße die Errichtung von Werksanlagen und einem Wohnhaus. Die Parzellen müssen zu diesem Zweck an die genannte Firma verkauft werden. Es handelt sich dabei um folgende städt. Grundstücke.
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Lfd.
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2169
Flur
22
Parz.3900
tt
Nr.
2170
Flur
22
Parz.3901
Nr.
2171
Flur
22
Parz.3902
Flur
22
Parz.3906
1842 qm 2018 qm 589 qm 1.450 qm
Der Kaufpreis beträgt 21.000,— DM. Außer diesem Betrag zahlt die Fa. R. Braun einen Pauschalanliegerbeitrag von 4.000,— DM, wobei alle Ansprüche der Stadt für Straßenbau, Kanalisation und Wasserleitungskosten abgegolten sind.
Außerdem müssen zu diesem Gelände der Stadt die Parzellen, die Herrn Ernst Burg in Montabaur und zwar im Grundbuch von Montabaur Blatt 1402 eingetragenen Grundstücke Flur 22 Parz.3903 = 442 qm Flur 22 Parz. 3905 = 611 qm,
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das Gelände des Georg Baldus in Montabaur, eingetragen im Grundbuch von Montabaur Blatt 39, Grundstück Flur 22 Parzelle Nr. 3904 = 615 qm
angekauft werden, d.h., sie sind in dem gegebenen Preis von DM 21.000,— mit enthalten.
Es entspann sich nun eine längere Aussprache über die Art und Weise der Durchführung dieses Kaufvertrages.
Schließlich schlug der Bürgermeister vor, daß die Grundstücke von Burg und Baldus, für die pro qm DM 6,— gezahlt^ werden muß und die städt.Grundstücke gemeinsam in einem Kaufvertrag, der über den Gesamtbetrag von 21.000,— DM abgeschlossen wird, enthalten sein müssen. Auf diese Weise wird die Grunderwerbsteuer nur einmal fällig. Weiter wurde festgelegt, daß der Kaufpreis bis zum 1.11.60 zu zahlen ist.
[n dem vorgelegten Vertragsentwurd heißt es dann weiter;
iie Firma R. Braun & Co. KG. verpflichtet sich, der Stadtgemeinde
iontabaur gegenüber, auf diesem Grundstück einen Fabnka 10 ns e
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