trieb für die Herstellung von Strick- und Textilwaren bis zum 31.12. 1961 zu eröffnen. Hält sie diesen Termin nicht ein, ist sie verpflichtet, alle vorgenannten Grundstücke einschließlich der etwa errichteten Baulichkeiten lastenfrei auf die Stadtgemeinde Montabaur zu übertragen und zwar gegen Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 21.000,— DM zuzüglich des Schätzwertes der errichteten Baulichkeiten. Diese werden vom Schätzungsamt der Stadtgemeinde Montabaur geschätzt. Der so ermittelte Wert ist für beide Parteien verbindlich.
Die Kosten, die durch die Übereignung an die Stadtgemeinde Montabaur entstehen, einschließlich etwa entstehender Steuern, trägt die Firma R. Braun & Co. KG.
Die Firma R. Braun & Co. KG. verpflichtet sich, dem Bauunternehmer Ernst Burg gegenüber, diesem den Bauauftrag für die zu erstellenden Werksanlagen zu ortsüblichen Preisen zu übertragen.
Besitz, Lasten, Nutzungen und Gefahr gehen ab sofort auf die Erwerberin über.
Die Kosten der Beurkundung des Vertrages und der Überschreibung, der Genehmigung und des Vollzugs einschließlich einer etwa anfallenden Grunderwerbsteuer Ürägt die Firma R. Braun & Co. KG.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, einen Rückauflassungsvermerk eintragen zu lassen.
Der Bürgermeister las dann noch einmal den Vertragsentwurf vor und bat um die Erlaubnis, evtl, einzelne kleine Abänderungen mit dem Notar noch zu besprechen und vornehmen zu dürfen. Der Stadtrat beschloß dann einstimmig die Annahme dieses Vertragsentwurfs und beauftragte den Bürgermeister, die Verhandlungen mit der Firma Braun & Co. zum Abschluß zu bringen.
Um 18,45 Uhr war die Sitzung beendet.

